Kautionszinsen bei Rückzahlung: Erträge und Differenz prüfen
Kautionsbetrag, tatsächliche Erträge, Abzüge und Auszahlung getrennt prüfen. Mit Rechenbeispiel und Ausnahme für Studenten- und Jugendwohnheime.
Direktantwort
Wem stehen die Erträge der Mietkaution zu?
Nach § 551 Absatz 3 BGB stehen die Erträge dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Die Geldanlage ist vom Vermögen des Vermieters zu trennen; eine andere Anlageform kann vereinbart werden. Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim nennt das Gesetz eine Ausnahme von der Verzinsungspflicht. Fragen Sie daher nach der konkreten Anlage und Abrechnung, statt einen heutigen Zinssatz rückwirkend anzusetzen.
Unabhängige Rechen- und Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Abzugsrechte und Rückzahlungszeitpunkt werden hier nicht entschieden; ein Rechenbeispiel ersetzt keinen Anlagennachweis.
Abrechnung in vier getrennten Zeilen
Zeile
Beispiel
Beleg
Hauptbetrag
1.800 Euro
Zahlungsnachweis
Erträge
+ 24 Euro
Anlageabrechnung
Abrechnungsposten
− 150 Euro
Begründung separat prüfen
Rechnerisches Ergebnis
1.674 Euro
Mit Bankeingang abgleichen
Reines Rechenbeispiel ohne Aussage über berechtigte Abzüge: 1.800 Euro Kaution plus 24 Euro ausgewiesene Erträge minus 150 Euro Abrechnungsposten ergeben 1.674 Euro. Sind nur 1.650 Euro eingegangen, beträgt die rechnerische Differenz 24 Euro. Diese Rechnung beweist weder einen bestimmten Zinssatz noch die Zulässigkeit des Abzugs.
Prüfpunkte
Kautionszahlung und vertragliche Anlageform zusammentragen.
Anlagezeitraum und tatsächlich ausgewiesene Erträge erfassen.
Abzüge einzeln neben Hauptbetrag und Erträgen aufführen.
Auszahlung mit der Abrechnung vergleichen und eine konkrete Differenz nachfragen.
Eine klare Tabelle macht sichtbar, ob nur die Kaution oder auch Zinsen berücksichtigt wurden.
Nachfrage
Sachlich und belegbezogen.
Bitte um Abrechnung ist stärker als eine pauschale Behauptung.
Limit
Kleine Beträge, großer Streit.
Bei Verrechnung, Schäden oder langer Mietdauer kann Mieterverein oder Rechtsberatung sinnvoll sein.
Kautionszinsen-Nachweisakte
Kautionszahlung, Mietbeginn, Mietende und Rückzahlungsdatum in einer Chronologie erfassen.
Mietvertrag und mögliche Anlagehinweise zur Kaution speichern.
Kautionsabrechnung prüfen: Hauptbetrag, Abzüge und Zinsen getrennt markieren.
Bankeingang mit Abrechnung vergleichen und Differenz notieren.
Bei Unklarheit sachliche Nachfrage mit Bitte um Abrechnung der Kautionsanlage senden.
Häufige Fragen
Kann ich einfach den heutigen Sparzins für alle Mietjahre verlangen?
Diese Checkliste berechnet keinen gesetzlichen Zinsanspruch. Prüfen Sie die tatsächlich vereinbarte Anlage, den Zeitraum und die Unterlagen; ein aktuelles Zinsangebot allein erklärt die frühere Kautionsanlage nicht.
Quelle geprüft 2026-09-18. Unabhängige Rechen- und Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Abzugsrechte und Rückzahlungszeitpunkt werden hier nicht entschieden; ein Rechenbeispiel ersetzt keinen Anlagennachweis.