Mietkaution · Zinsen

Kautionszinsen bei Rückzahlung: Erträge und Differenz prüfen

Kautionsbetrag, tatsächliche Erträge, Abzüge und Auszahlung getrennt prüfen. Mit Rechenbeispiel und Ausnahme für Studenten- und Jugendwohnheime.

Direktantwort

Wem stehen die Erträge der Mietkaution zu?

Nach § 551 Absatz 3 BGB stehen die Erträge dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Die Geldanlage ist vom Vermögen des Vermieters zu trennen; eine andere Anlageform kann vereinbart werden. Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim nennt das Gesetz eine Ausnahme von der Verzinsungspflicht. Fragen Sie daher nach der konkreten Anlage und Abrechnung, statt einen heutigen Zinssatz rückwirkend anzusetzen.

Prüfpunkte

Vor der Rückzahlung prüfen

Unabhängige Rechen- und Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Abzugsrechte und Rückzahlungszeitpunkt werden hier nicht entschieden; ein Rechenbeispiel ersetzt keinen Anlagennachweis.

Abrechnung in vier getrennten Zeilen

ZeileBeispielBeleg
Hauptbetrag1.800 EuroZahlungsnachweis
Erträge+ 24 EuroAnlageabrechnung
Abrechnungsposten− 150 EuroBegründung separat prüfen
Rechnerisches Ergebnis1.674 EuroMit Bankeingang abgleichen

Reines Rechenbeispiel ohne Aussage über berechtigte Abzüge: 1.800 Euro Kaution plus 24 Euro ausgewiesene Erträge minus 150 Euro Abrechnungsposten ergeben 1.674 Euro. Sind nur 1.650 Euro eingegangen, beträgt die rechnerische Differenz 24 Euro. Diese Rechnung beweist weder einen bestimmten Zinssatz noch die Zulässigkeit des Abzugs.

Prüfpunkte

Getrennte Anlage der Kaution prüfen

Prüfpunkte

PrüfpunktWas klären?Nachweis
KautionGezahlter Betrag und Zahlungsdatum.Überweisung oder Quittung.
AnlageWie wurde die Sicherheit geführt?Vertrag, Kontoauszug oder Vermieterantwort.
MietzeitZeitraum von Zahlung bis Rückzahlung.Mietvertrag und Auszugsdatum.
AbrechnungHauptsumme, Abzüge und Zinsen getrennt.Kautionsabrechnung.
AuszahlungEingangsbetrag und offene Differenz.Bankbeleg und Nachfragemail.

Getrennt prüfen

Zinsen nicht in der Endsumme verlieren.

Eine klare Tabelle macht sichtbar, ob nur die Kaution oder auch Zinsen berücksichtigt wurden.

Nachfrage

Sachlich und belegbezogen.

Bitte um Abrechnung ist stärker als eine pauschale Behauptung.

Limit

Kleine Beträge, großer Streit.

Bei Verrechnung, Schäden oder langer Mietdauer kann Mieterverein oder Rechtsberatung sinnvoll sein.

Kautionszinsen-Nachweisakte

  1. Kautionszahlung, Mietbeginn, Mietende und Rückzahlungsdatum in einer Chronologie erfassen.
  2. Mietvertrag und mögliche Anlagehinweise zur Kaution speichern.
  3. Kautionsabrechnung prüfen: Hauptbetrag, Abzüge und Zinsen getrennt markieren.
  4. Bankeingang mit Abrechnung vergleichen und Differenz notieren.
  5. Bei Unklarheit sachliche Nachfrage mit Bitte um Abrechnung der Kautionsanlage senden.

Häufige Fragen

Kann ich einfach den heutigen Sparzins für alle Mietjahre verlangen?

Diese Checkliste berechnet keinen gesetzlichen Zinsanspruch. Prüfen Sie die tatsächlich vereinbarte Anlage, den Zeitraum und die Unterlagen; ein aktuelles Zinsangebot allein erklärt die frühere Kautionsanlage nicht.

Quelle geprüft 2026-09-18. Unabhängige Rechen- und Dokumentationshilfe, keine Rechtsberatung. Abzugsrechte und Rückzahlungszeitpunkt werden hier nicht entschieden; ein Rechenbeispiel ersetzt keinen Anlagennachweis.