Deutschland · Mietangebote
Nebenkosten vergleichen: zwei Mietangebote vollständig rechnen
Vergleichen Sie zwei Mietangebote mit derselben Kostenliste. Trennen Sie Warmmiete, eigene Verträge, offene Posten und freiwillige Rücklagen.
Direktantwort
Ist das Angebot mit der niedrigeren Warmmiete wirklich günstiger?
Erst ein Vergleich mit denselben Kostenarten beantwortet diese Frage. Übernehmen Sie jede enthaltene Position einmal und ergänzen Sie separat zu zahlende Verträge. § 556 BGB unterscheidet Pauschalen und Vorauszahlungen; Vorauszahlungen werden grundsätzlich jährlich abgerechnet. Eine niedrigere Vorauszahlung beweist deshalb keine niedrigeren tatsächlichen Kosten. Ungeklärte Beträge bleiben offen, bis das Angebot oder der Vertrag sie erklärt.
Quelle geprüft 2026-09-28: BGB § 556: Vereinbarungen über Betriebskosten. BetrKV § 1: Begriff und ausgeschlossene Kosten.
Zwei fiktive Angebote mit identischem Kostenraster
| Monatlicher Posten | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Nettokaltmiete | 800 € | 850 € |
| Betriebskosten-Vorauszahlung ohne Heizung | 180 € | 150 € |
| Heizkosten-Vorauszahlung | 120 € | 140 € |
| Warmmiete aus diesen drei Zeilen | 1.100 € | 1.140 € |
| Separater Stromvertrag | 65 € | 55 € |
| Separater Internetvertrag | 35 € | 30 € |
| Bekannter Monatsaufwand | 1.200 € | 1.225 € |
| Parkplatz oder weitere ungeklärte Kosten | Offen | Offen |
Eigener Rechenvergleich: B liegt bei der Warmmiete 40 € über A, bei den bisher bekannten Gesamtkosten nur 25 €. Würde ein zusätzlich benötigter Parkplatz bei A 50 € kosten und bei B bereits enthalten sein, ergäben sich 1.250 € gegenüber 1.225 €: Die Reihenfolge würde sich umkehren. Das ist eine Wenn-dann-Rechnung, keine Behauptung über ein reales Angebot. Gleiche Haushaltsgröße und vergleichbare Nutzung sind weitere Voraussetzungen. Eine freiwillige Rücklage, Kaution und Umzugskosten stehen separat; eine Rücklage wird nicht als zusätzliche Vermieterforderung ausgegeben.
Prüfpunkte
- Beide Angebote auf dieselben Kostenarten und denselben Zeitraum bringen.
- Enthaltene Heizung nicht nochmals zur Warmmiete addieren.
- Ungeklärte Posten und Pauschale/Vorauszahlung schriftlich klären.
- Monatskosten, eigene Rücklage und einmalige Einzugskosten getrennt festhalten.
Häufige Fragen
Was mache ich mit Verwaltungs- oder Reparaturkosten im Angebot?
Nach § 1 BetrKV gehören Verwaltung sowie Instandhaltung und Instandsetzung nicht zu den Betriebskosten. Lassen Sie die Grundlage einer auffälligen Forderung prüfen. Eine auffällige Zeile ist zunächst eine Rückfrage; diese Budgetübersicht entscheidet nicht über die Wirksamkeit des Vertrags.
Unabhängige Budgethilfe, keine mietrechtliche Beratung. Alle Eurobeträge sind erfundene Beispiele. Heizkosten-Sonderregeln, konkrete Umlagen und tatsächlicher Verbrauch brauchen eine gesonderte Prüfung.
Warmmiete aus Einzelposten rechnen · Vorauszahlungen und Abrechnung abgleichen