Deutschland · Einzugskosten

Kaution und erste Miete: Einzug über drei Monate planen

Rechnen Sie Geldkaution, erste Miete und Umzug getrennt. Ein Drei-Monats-Beispiel zeigt, wie Kautionsraten den verfügbaren Betrag verändern.

Direktantwort

Wie viel Geld brauche ich zum Mietbeginn und danach?

Trennen Sie den gesamten Kautionsbetrag von der ersten fälligen Rate. § 551 BGB begrenzt die vereinbarte Sicherheit grundsätzlich auf drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten. Bei einer Geldkaution sind drei gleiche Monatsraten möglich: die erste zum Mietbeginn, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Rechnen Sie deshalb nicht nur den Einzugstag, sondern auch die nächsten beiden Monate durch.

Quelle geprüft 2026-09-24: BGB § 551: Höhe und Teilzahlungen der Mietsicherheit.

Eigene Beispielrechnung: Kaltmiete 800 €, Warmmiete 1.100 €

ZeitraumGeplanter Mittelbedarf
Vereinbarte Geldkaution 2.400 €Drei gleiche Raten zu je 800 €; keine zusätzliche vierte Rate.
Monat 11.100 € Miete + 800 € Kautionsrate + 450 € Umzug = 2.350 €.
Monat 2 und Monat 3Je 1.100 € Miete + 800 € Kautionsrate = 1.900 €.
Ab Monat 41.100 € Miete; Strom, Internet und Lebenshaltung weiterhin gesondert.

Bei 2.700 € verfügbarem Geld im ersten Monat bleiben nach den genannten 2.350 € nur 350 € übrig. Davon wären noch eigene Verträge und Lebenshaltung zu bezahlen: Der Rest ist kein frei verfügbares Möbelbudget. Die Kaution von 2.400 € bleibt der Gesamtbetrag, auch wenn zuerst nur 800 € fällig sind. Eine erwartete Rückzahlung aus der alten Wohnung gehört erst nach tatsächlichem Eingang in die verfügbare Summe.

Prüfpunkte

Häufige Fragen

Darf ich aus einer Warmmiete von 1.100 € einfach 3.300 € Kaution ableiten?

Nicht nach der hier beschriebenen Berechnung. Die Grenze des § 551 Absatz 1 bezieht sich auf die Monatsmiete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Im Beispiel mit 800 € Grundmiete sind das 2.400 €; die tatsächlich vereinbarte Sicherheit kann niedriger sein.

Unabhängige Budgethilfe für Wohnraummiete, keine Vertragsprüfung. Alle Beträge sind erfunden. Der Ratenablauf betrifft eine als Sicherheit bereitzustellende Geldsumme; andere Sicherungsformen und Sonderfälle gesondert prüfen.

Laufendes Wohnbudget berechnen · Fälligkeit der ersten Rate genauer prüfen