Direct answer
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ohne andere ausdrückliche Vereinbarung nicht mit Forderungen aufgerechnet werden darf, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen.
Vertrag, Abrechnung und Einzelfall sind maßgeblich. Die Checkliste ist Organisationshilfe und keine Rechtsberatung.
Quelle geprüft 01.08.2026: BGH, Urteil VIII ZR 36/12 vom 11.07.2012.