Das Haus wurde verkauft? Ordnen Sie Kaution, Erwerber und Rückzahlungsnachweis neu zu.
Sichern Sie den ursprünglichen Einzahlungsbeleg und fordern Sie eine nachvollziehbare Übergabebestätigung. Teilen Sie in einer gemeinsamen Liste keine vollständigen Konto- oder Vertragsnummern.
Direktantwort
Wer schuldet die Kaution nach einem Hausverkauf?
Der Erwerber übernimmt nach § 566a BGB die Rechte und Pflichten aus der Mietsicherheit. Kann die Sicherheit am Mietende vom Erwerber nicht erlangt werden, bleibt der frühere Vermieter zur Rückgewähr verpflichtet. Ein Eigentümerwechsel allein bedeutet deshalb weder eine sofortige Auszahlung noch das Ende jeder Verantwortung des Verkäufers.
Vertrag, Übergang, Wohnraum und Einzelfall sind maßgeblich. Dokumentieren Sie beide Ansprechpartner; dies ist keine Rechtsberatung.
Eigentümerwechsel, Mietende und ursprüngliche Kautionszahlung belegen.
Aktuelle § 551-Belegprüfung · 2026-08-24
Saldo, Anlage und Erträge gemeinsam übergeben
Direktantwort: § 551 BGB verlangt bei einer Geldkaution die vom Vermögen des Vermieters getrennte Anlage; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Bei einem Eigentümerwechsel sollte die Akte daher nicht nur den ursprünglichen Betrag, sondern auch Anlageform, Übergabesaldo und Erträge zeigen. Vertrags- und Einzelfallfragen bleiben rechtlich zu prüfen; dies ist keine Rechtsberatung.
Ursprüngliche Kaution belegt
Getrennte Anlage dokumentiert
Erträge bis zum Übergabetag berechnet
Übergabesaldo von beiden Seiten nachvollziehbar
Freshness check 2026-08-24: § 551 BGB continues to require separate investment; income belongs to the tenant and increases the security.
Frühere Quellenprüfung 2026-08-24: current offizielle Hinweise. Maßgeblich sind die amtlichen Hinweise und der Einzelfall.
Amtliche Sieben-Tage-Prüfung · 2026-08-11
Erwerberhaftung und Rückfallhaftung getrennt belegen
Direktantwort: § 566a BGB weist dem Erwerber die Rechte und Pflichten aus der Kaution zu. Kann der Mieter sie bei Mietende vom Erwerber nicht erlangen, bleibt der frühere Vermieter zur Rückgewähr verpflichtet.
Ursprüngliche Kautionszahlung belegen
Eigentumsübergang und Erwerber dokumentieren
Kautionssaldo samt Erträgen anfordern
Erwerber- und Vermieterantwort getrennt archivieren
Erwerber zuerst, früherer Vermieter als gesetzliche Rückfallspur
Direktantwort: § 566a BGB ordnet dem Erwerber die Rechte und Pflichten aus der Mietsicherheit zu. Ist sie bei Mietende vom Erwerber nicht zu erlangen, bleibt der frühere Vermieter zur Rückgewähr verpflichtet.
Einzahlungsbeleg und ursprünglichen Vermieter sichern
Direktantwort: § 551 BGB verlangt für eine Geldkaution eine vom Vermögen des Vermieters getrennte Anlage; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Beim Eigentümerwechsel sollten deshalb Übergabesaldo, Anlageform und Zinsen gemeinsam dokumentiert werden.
Übergabesaldo datiert
Getrennte Anlage belegt
Zinsen und Erträge nachvollziehbar
Frühere Quellenprüfung 2026-08-05: current offizielle Hinweise. The current official screen and the individual record control; this independent checklist is not professional advice.
Quelle geprüft · 2026-09-13
Wer schuldet die Kaution nach einem Hausverkauf?
Eigentümerwechsel, Mietende und ursprüngliche Kautionszahlung belegen.
Saldo, Erträge und begründete Abzüge getrennt dokumentieren.
Rückforderung und Antwort des Erwerbers sichern; bei ausbleibender Rückgewähr die Voraussetzungen des § 566a prüfen lassen.
Vertrag und Einzelfall bleiben maßgeblich. Diese unabhängige Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung.
Prüfpunkte
Punkt
Was prüfen
Nachweis
Einzahlung
Ursprünglicher Betrag und Datum.
Beleg.
Übergang
Erwerber und Stichtag.
Mitteilung.
Bestand
Anlage, Zinsen und Saldo.
Bestätigung.
Rückgabe
Anspruch und Kontaktweg am Mietende.
Chronologie.
Zwei Kontakte
Alten und neuen Vermieter festhalten.
Nicht nur mündlich klären.
Saldo
Kaution und Erträge zusammen prüfen.
Datierten Nachweis verlangen.
Grenze
Haftung hängt vom konkreten Fall ab.
Bei Streit beraten lassen.
Kautionsübergabe
Einzahlungsbeleg sichern.
Erwerber und Stichtag notieren.
Übergabe der Sicherheit bestätigen lassen.
Zinsen und Saldo abgleichen.
Korrespondenz beider Vermieter archivieren.
Häufige Fragen
Wer übernimmt die Kautionspflicht?
§ 566a ordnet sie grundsätzlich dem Erwerber zu.
Ist der frühere Vermieter immer entlastet?
Das Gesetz nennt eine fortbestehende Rückgewährpflicht, wenn die Sicherheit am Mietende vom Erwerber nicht zu erlangen ist.
Ist das Rechtsberatung?
Nein.
Quelle geprüft 2026-09-13. Vertrag und Einzelfall bleiben maßgeblich. Diese unabhängige Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung.